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Sondersitzung nach einer Wahl Der 20. Bundestag kommt noch mal zusammen

Jasmin Nimmrich

Wer im 21. Deutschen Bundestag sitzen wird, steht nach der Wahl am 23. Februar bereits fest. Doch bevor die neuen Abgeordneten ihre Plätze einnehmen können, werden die Parlamentarier der 20. Legislatur nochmals zusammenkommen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten.

Abgeordnete heben im Deutschen Bundestag bei einer Abstimmung die Hände.

Während der ersten und zweiten Lesung stimmen die Abgeordneten via Handzeichen ab, in der Schlussabstimmung über Gesetze erheben sie sich von ihren Plätzen. © picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Für kommenden Donnerstag, den 13. März 2025, ist die erste von zwei Sondersitzungen zur Änderung des Grundgesetzes geplant. Konkret geht es um die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur sowie die Entscheidung über eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben. Im Falle der Schuldenbremse ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, für die sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Die zweite Sondersitzung, in der die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes vorgesehen sind, wird am 18. März folgen. 

„Den ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen wünsche ich persönlich alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. (...) Bleiben Sie diesem Hause, aber auch der Politik verbunden“, mit diesen Worten hatte Bärbel Bas (SPD), die Bundestagspräsidentin der 20. Legislatur, die Abgeordneten in der Sitzung am 11. Februar eigentlich verabschiedet. 

Sondersitzungen nach einer Wahl: 1976, 1998 und 2005

Am 23. Februar folgte dann die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Aber auch nach der Bundestagswahl bleibt das Parlament der 20. Wahlperiode verfassungsrechtlich voll funktionsfähig. Und es ist nicht das erste Mal, dass es nach einer Wahl und vor der Konstituierung des neuen Bundestages zu einer Sitzung des bestehenden Parlaments kommt. 

Seit dem Bestehen des Deutschen Bundestages war es bereits drei Mal so, dass ein alter Bundestag nach der Wahl eines neuen Parlamentes in der Phase zwischen Wahl und Konstituierung im Plenarsaal zusammengekommen ist, um über Gesetze abzustimmen:

So kam der 7. Deutsche Bundestag in den Wochen nach der Wahl zum 8. Bundestag zwei Mal zu Sondersitzungen am 10. November und am 8. Dezember 1976 zusammen, um unter anderem ein Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verabschieden. Die Besonderheit damals: Zwischen der Bundestagswahl am 3. Oktober und der Konstituierung des neuen Parlaments am 14. Dezember 1976 vergingen 72 Tage. Das wäre heute ein Rechtsbruch, denn das Grundgesetz schreibt seit dem 14. Dezember 1976 vor, dass zwischen der Bundestagswahl und der Konstituierung des Parlaments maximal 30 Tage vergehen dürfen – eine Grundgesetzänderung, die in der 7. Legislaturperiode beschlossen wurde.

Die bisherigen Nachwahl-Sondersitzungen

Bei der Bundestagswahl am 27. September 1998 hatten der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU/CSU) und seine Koalition die Mehrheit verloren. Nachdem allerdings der NATO-Rat am 9. Oktober entschieden hatte, dass das Bündnis angesichts der Krisenlage im Kosovo eine Eingreiftruppe einsetzen wolle, hatte der noch amtierende Kanzler Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU/CSU) am 12. Oktober gebeten, eine Sondersitzung für den 16. Oktober einzuberufen. 19 Tage nach der Wahl und zehn Tage vor der Konstituierung des neuen Bundestages stimmte der alte Bundestag in dieser Sitzung dem Antrag der Kohl-Regierung zu, der den Einsatz deutscher Soldaten im Kosovo unter Führung der NATO vorsah.

Und auch nach der Jahrtausendwende kam es bereits zu einer Nachwahl-Sondersitzung: Am 28. September 2005, zehn Tage nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag kam der 15. Deutsche Bundestag zusammen, um Mandatsverlängerungen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan zu beschließen.