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Innere Sicherheit Bundestag verabschiedet „Sicherheitspaket“

Der Deutsche Bundestag hat Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Das sogenannte Sicherheitspaket ist als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag von Solingen entstanden.

Blick auf eine Wahlurne, zwei Personen werfen rote Karten in die Urne.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der namentlichen Abstimmung zum „Sicherheitspaket. © picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Freitag, 18. Oktober 2024, mit dem sogenannten Sicherheitspaket befasst. Dem Plenum lagen zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionenzur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ und „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ vor. Den ersten Gesetzentwurf nahm das Parlament mit 361 Ja-Stimmen bei 290 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen an, für den zweiten Entwurf votierten 367 Abgeordneten, 281 sprachen sich gegen die Vorlage aus, es gab vier Enthaltungen.

Was steht in den Gesetzentwürfen?

Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor. Er enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition am 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, das als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen aufgesetzt wurde. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus durch die Bundesrepublik führen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern „untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und anderen Gewalttaten besser vorzubeugen.

Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ enthält gesetzgeberische Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“.

Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und es Polizeibehörden so möglich macht, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“.

Asylrecht und Zuwanderung

Seit dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Solingen im August 2024 sind Debatten rund um den Umgang mit Migration und Asyl in Deutschland in den Fokus gerückt. Die Ampelkoalition hat mit einem sogenannten Sicherheitspaket reagiert, das unter anderem geplante Asylrechtsverschärfungen, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sowie verstärkte Grenzkontrollen umfasst. Was sind die Positionen der Fraktionen und Gruppen?

Änderungen im Ausschuss

Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch, den 16. Oktober, die gemeinsame Änderungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für beide Gesetzentwürfe. Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Auch sollen sich Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn die Reisen „sittlich zwingend geboten“ sind. 

Begrenzt wird die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.

Mehr Informationen zum Sicherheitspaket und den vorgenommenen Abstimmungen findest du auf bundestag.de.