Gewaltenteilung
Der Staat kann „Gewalt“ ausüben, so sagt man. Dabei geht es nicht um körperliche Gewalt, sondern gemeint ist Macht. Der Staat ist so mächtig, dass er jemanden ins Gefängnis stecken kann. Oder jemandem Geld in Form von Steuern abnehmen kann. Oder jemandem den Bau eines Hauses erlauben oder verbieten kann. Oder eine Schule zuweisen kann. Oder, oder, oder.
Damit der Staat die Macht nicht missbraucht, ist sie aufgesplittet auf mehrere „Gewalten“. Diese kontrollieren sich untereinander. Es sind die Legislative (die gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (die ausübende Gewalt) und die Judikative (die rechtsprechende Gewalt).
Die Gewaltenteilung ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt und könnte selbst durch eine Grundgesetzänderung nicht abgeschafft werden, das steht in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes.