Erste Lesung
Lesestunde im Plenum, der Vollversammlung aller Abgeordneten: Allerdings werden hier keine Romane, sondern zum Beispiel Gesetzentwürfe „vorgelesen“. Diese durchlaufen drei Beratungen im Bundestag, die so genannten Lesungen, bevor über sie final abgestimmt wird.
In der ersten Lesung besprechen die Abgeordneten den Entwurf zum ersten Mal und leiten ihn zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss weiter. Dort sitzen die Fachleute, die sich den Vorschlag genauer anschauen.