Religionsfreiheit Was glaubst du denn?
Eine ganze Reihe von Staaten kommt ihrer Pflicht zum Schutz der Religionsfreiheit nicht nach, so ein Bericht der Bundesregierung. Bei einer Debatte im Bundestag schauten die Abgeordneten aber nicht nur in entfernte Länder, sondern auch vor die eigene Haustür.
Glaubt doch, was ihr wollt! Von wegen: Erstmalig hat die Bundesregierung in diesem Jahr einen Bericht zur Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollten den und diskutierten am 23. September im Plenum gemeinsam mit den Linken die Ergebnisse.
Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben – doch diese Werte werden permanent verletzt. Vor allem dort, glaubt die Bundesregierung, wo der Staat schwach ist oder gar keinen Einfluss hat. Und manche Staaten würden sich einfach nicht sonderlich dafür interessieren, ob diese Menschenrechte von ihren Bürgern bedenkenlos wahrgenommen werden können.
Rechtfertigung für Unterdrückung und Gewalt
"Häufiger Grund für mangelnden Schutz sind aber auch eine schwache Staatlichkeit, Korruption, wirtschaftliche und ethnische Gründe. Besonders das Aufkommen extremistischer und terroristischer Organisationen hat – in Verbindung mit der Schwächung von Staatlichkeit – insbesondere im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu religiös begründeter Gewalt, zu Zerstörung und Vertreibung geführt", heißt es in dem Bericht. Betroffen seien nicht nur religiöse Minderheiten, sondern auch die jeweilige religiöse Mehrheitsbevölkerung.
Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU), Staatsministerin im Auswärtigen Amt, sagte, immer wieder werde Religion missbraucht, um Unterdrückung und Gewalt zu rechtfertigen – obwohl die Religionsfreiheit in immer mehr Ländern dem Gesetz nach garantiert sei.
Union: Christen am verfolgtesten
Für Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU/CSU) jedenfalls ist das Recht auf Religionsfreiheit "das wohl wichtigste Menschenrecht überhaupt". Er erinnerte an den Artikel 18 der Menschenrechtserklärung, der jedem Menschen nicht nur das Recht zugesteht, seine Religion frei und öffentlich zu leben, sondern auch, die Religion zu wechseln oder gar nicht zu glauben. Vor allem in muslimischen Staaten aber, so Kauder, werde der Wechsel der Religion mit Strafen bedroht.
An dem Bericht selbst kritisierte Kauder formale und inhaltliche Mängel. So stehe dort zum Beispiel, dass etwa in Pakistan muslimische Minderheiten verfolgt werden, von der dortigen Christenverfolgung sei aber gar keine Rede. Dass der Bericht zum Beispiel das Schicksal der wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilten Asian Bibi nicht erwähne, sei "nicht akzeptabel", so der Abgeordnete. Die Frau soll während eines Streites behauptet haben, dass Jesus der wahre Prophet Gottes sei und nicht Mohammed. Daraufhin war sie verhaftet und 2010 verurteilt worden, bislang wurde sie jedoch noch nicht hingerichtet. Kauder wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Christen die größte verfolgte Gruppe weltweit seien.
Grüne: "Um jede verfolgte Gruppe kümmern"
Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete diesen Hinweis als wenig hilfreich. Jede Religion sei auf der Welt irgendwo in der Minderheit. "Wir müssen uns um jede verfolgte Gruppe kümmern", sagte der religionspolitische Sprecher seiner Fraktion. Wenn der Eindruck entstehen würde, im Bericht kümmere sich die Bundesregierung nur um die eigenen Glaubensbrüder und -schwestern, würde er an Glaubwürdigkeit verlieren. In einem Punkt stimmte Beck Kauder allerdings zu: Der an sich "gute Bericht" hätte einige Mängel.
Linke: kein Burka-Verbot
Gregor Gysi (Die Linke) machte klar, dass das Übel nicht nur irgendwo in Pakistan oder anderen weit entfernten Ländern liege. Auch in Europa und in Deutschland sei es um die Religionsfreiheit nicht zum Besten bestellt. Es gebe eine immer stärkere Diskreditierung von Menschen muslimischen Glaubens und das widerspreche unseren Grundwerten. So trete die "Alternative für Deutschland" mit dem Anspruch auf, den Islam in Deutschland auszuschließen – ein klarer Bruch mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Religionsfreiheit.
Dann ging er noch auf die Diskussion um das Kopftuch und ein Burka-Verbot ein. In der Regel "sollte der Staat sich in die Bekleidung seiner Bürger nicht einmischen." Bei Frauen im öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei Lehrerinnen oder Richterinnen, dürfe es aber Einschränkungen geben, sagte Gysi. Mädchen und Frauen seien aber zu schützen, wenn sie gegen ihren Willen zum Tragen dieser Bekleidungsstücke gezwungen würden.
SPD: Religionsfreiheit muss auch für Muslime gelten
Frank Schwabe (SPD) nannte den Bericht "hochinteressant". Denn darin könne man auch erfahren, wie das Recht auf Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten wie der Meinungsfreiheit in Konflikt geraten könne. Der Bericht zeige auch, dass es oftmals um machtpolitische Konflikte gehe, und Religion nur als Vorwand diene. Auch Schwabe fand die Debatten um Muslime in Deutschland "hochkritisch". "In Deutschland gibt es zum Glück das Recht auf Religionsfreiheit", sagte der Abgeordnete. Das heiße dann eben auch, dass Menschen Gotteshäuser bauen dürfen, und das seien auch Moscheen und Minarette. "Quoten für Flüchtlinge nach religiöser Zugehörigkeit" bezeichnete Schwabe als nicht vereinbar mit dem Prinzip der Religionsfreiheit.
(DBT/ah)