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Waffenrecht Strengere Regeln für Schusswaffen

Bestimmte Waffen werden zu verbotenen Gegenständen. Und alle Aktionen rund um einen Waffenkauf werden genau dokumentiert. Das hat der Bundestag Ende letzten Jahres beschlossen.

Sportschützin in einem Übungsraum mit Schusswaffe

FDP und AfD hätten Sportschützen gerne mehr Rechte eingeräumt. Aber ihre Anträge wurden abgelehnt. © shutterstock.com/Robert Przybysz

3.819-mal wurde im Jahr 2018 jemand mit einer Schusswaffe bedroht. 40.104-mal wurde gegen das Waffengesetz verstoßen. Nun soll es verschärft werden. Die Bundesregierung hatte noch in 2019 einen Entwurf dazu vorgelegt, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Im Dezember wurde er im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen.

Anträge von AfD, FDP und Grünen zum Thema Waffenrecht wurden dagegen abgelehnt.

Was ändert sich?

Zum einen geht es um die Kennzeichnung von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen wie zum Beispiel Magazinen. Das Ziel dabei ist, dass die Behörden immer genau nachvollziehen können sollen, wo sich eine gefährliche Waffe gerade befindet, wer sie besitzt und wer irgendetwas damit zu tun hatte. Deshalb werden Waffenhändler und -hersteller auch verpflichtet, alle Aktionen, also etwa den Verkauf einer Waffe, zu melden. Die Meldepflicht gilt auch für Waffen, die unbrauchbar gemacht wurden. Die Informationen werden im Waffenregister festgehalten, das im Zuge der Waffenrechtsänderung ausgebaut werden soll.

Ein anderer Aspekt der Änderung ist, dass bestimmte Schusswaffen und auch Einzelteile wie besonders große Wechselmagazine komplett zu verbotenen Gegenständen erklärt werden, die überhaupt nicht mehr gehandelt werden dürfen.

Was hatten die Oppositionsfraktionen vorgeschlagen?

Der Antrag der AfD trug den Titel „Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer“. Die Fraktion wollte damit Sportschützen Ausnahmen von den strengen Regelungen ermöglichen.

Auch die FDP forderte in ihrem Antrag „Freiräume für Jäger und Sportschützen“. Außerdem schlug sie unter anderem vor, dass auch Waffenhändler auf das Waffenregister zugreifen können sollten, um etwa zu prüfen, ob ein Kunde berechtigt ist, eine Schusswaffe zu kaufen.

Eine ganz andere Stoßrichtung hatte der Antrag der Grünen mit dem Titel „Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen“. Sie forderten darin eine noch weitergehende Verschärfung des Waffenrechts. Die Bundesregierung solle zum Beispiel auch aktuelle technische Entwicklungen berücksichtigen, die es Menschen ermöglichten, gefährliche Schusswaffen selber herzustellen, statt sie zu kaufen. Nur mit noch härteren Regeln könnten schwere Gewaltverbrechen verhindert werden.

Hier seht ihr die Debatte im Video:

(DBT/jk)

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