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Verfassung Soll das Grundgesetz die sexuelle Identität schützen?

Niemand darf wegen seines Glaubens, seiner Herkunft oder einer Behinderung diskriminiert werden. Drei Fraktionen fordern, dass unsere Verfassung auch die sexuelle Identität auf diese Weise schützen soll.

Gay Pride Parade, Teilnehmer mit Regenbogen-FAhne

Demonstration für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und Bisexuellen: die Gay Pride Parade dieses Jahr in Zürich. © picture alliance/KEYSTONE

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzug werden.“ So steht es in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes.

Die Grünen, die FDP und die Linken wollen die Aufzählung um einen weiteren Punkt ergänzen: Auch die sexuelle Identität soll ihrer Meinung nach dort aufgeführt werden. Das fordern die drei Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag.

Der Hintergrund zu Artikel 3

Unser Grundgesetz wurde vor 70 Jahren verabschiedet. Seine Mütter und Väter hatten nach dem Zweiten Weltkrieg ein großes Ziel: In Deutschland sollte es nie wieder zu so schlimmen Verbrechen wie zur Zeit der Nationalsozialisten kommen können.

In unserem Video erfahrt ihr mehr über das Grundgesetz und seine Entstehungsgeschichte:

Unter anderem sollten nie wieder Minderheiten ausgegrenzt und benachteiligt werden. Das ist in Artikel 3 festgehalten. Zwei Minderheiten, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, wurden darin allerdings nicht aufgenommen: Menschen mit Behinderung und homosexuelle Menschen.

Die erste Gruppe wurde später ins Grundgesetz aufgenommen: 1994 wurde Artikel 3 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt.

Damals fand der Vorschlag, auch die sexuelle Identität als Merkmal aufzunehmen, keine Mehrheit. Nun starten die Grünen, die FDP und die Linken einen neuen Versuch. Sie sind der Meinung, die rechtliche Situationen von Schwulen, Lesben und Bisexuellen habe sich zwar stark verbessert, trotzdem würden sie noch diskriminiert – und das Grundgesetz biete dagegen nicht genug Schutz.

Der Antrag wurde am 7. November in erster Lesung beraten und dann an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

CDU/CSU und SPD: Experten fragen

Volker Ullrich (CDU/CSU) stellte klar, niemand dürfe in Deutschland aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Er plädierte für Respekt und Toleranz. 1949 sei die Diskriminierung von Homosexuellen noch gängig gewesen, in den letzten 70 Jahren hätten sich die Weltanschauungen aber „sukzessive geändert – und zwar zurecht“.

Allerdings meinte Ullrich, man solle in Ruhe in einer Ausschuss-Anhörung diskutieren, was eine Änderung des Grundgesetzes in der Praxis bedeuten würde. Und ob die Formulierung etwa „sexuelle Identität“ oder „sexuelle Ausrichtung“ lauten solle. Danach könne man eine kompetentere Entscheidung treffen.

Karl-Heinz Brunner (SPD) war optimistisch, dass der Vorschlag einen „breiten Konsens“ im Bundestag finden könne. Er sprach von den Pride Parades, den jährlichen Demonstrationen für die Gleichstellung Homosexueller weltweit, die noch nicht am Ende seien. Zwar habe man in den letzten Jahren wichtige Meilensteine wie die Einführung der Ehe für alle 2017 erreicht. Ihnen fehle aber eine Verankerung im Grundgesetz. Deshalb hoffe er auf eine Einigung im Sinne des Antrags.

AfD: Initiative ist „überflüssig“

Im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen hielt Fabian Jacobi für die AfD die Grundgesetz-Änderung für „überflüssig“. Die deutsche und die europäische Rechtsprechung reiche aus, um Homosexuelle vor Diskriminierung zu schützen.

Eine „Sichtbarmachung“ von homosexuellen Menschen, die mit dem Antrag offenbar angestrebt würde, sei eine „Anmaßung“ und „Übergriffigkeit“. Den drei Fraktionen, die den Antrag gestellt hatten, warf er vor, „nach vermeintlich billigem Applaus zu haschen“.

Die Reden der Abgeordneten findet ihr hier:

(DBT/jk)

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