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Streikrecht Airlines "Den Vorschlag braucht es nicht"

Haben die Mitarbeiter von Airlines genügend Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen? Jürgen Pohl (AfD) findet: ja. Der Abgeordnete erklärt im Interview, warum er gegen einen Antrag der Links-Fraktion gestimmt hat und wo er die positiven Seiten der Billigflieger sieht.

Älterer Herr mit Glatze und Brille

Er selbst nutzt die billigen Flugtickets kaum. Jürgen Pohl (AfD) macht lieber in Deutschland Urlaub. © DBT/Julia Nowak

Herr Pohl, wann haben Sie zuletzt einen günstigen Fluganbieter genutzt, einen sogenannten Billigflieger?

Da ich meistens Urlaub in Thüringen oder Sachsen-Anhalt mache, nutze ich solche Fluganbieter höchst selten.

Noch in den 1990ern gab es kaum Wettbewerb unter den Fluganbietern. Ab 1992 wurde der europäische Luftverkehr geöffnet: Fluggesellschaften werden seitdem einfacher zugelassen, es gibt weniger Vorgaben, die Billigflieger kamen. Wie beurteilen Sie die Entwicklung?

Grundsätzlich ist diese Entwicklung positiv zu bewerten: Durch die sogenannte Liberalisierung des Flugverkehrs und dem daraus resultierenden stärkeren Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften sanken die Preise für Flugreisen erheblich.

Daher können sich heute auch Normalverdiener einen Wochenend-Trip nach Barcelona leisten. Welche Vorteile bringt das mit sich?

Fliegen ist nicht länger ein Luxusgut, es können viele Gesellschaftsschichten ihren Kindern ermöglichen, auch ferne Teile der Erde kennenzulernen. Die Welt steht nicht mehr nur den oberen Zehntausend offen.

Wie unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen bei alteingesessenen teureren Anbietern von jenen bei Billig-Airlines?

Da sind wir bei den negativen Aspekten des "Billigfliegens": Leiharbeitsverträge sind keine Seltenheit. Gesellschaften mieten quasi Personal für einen bestimmten Zeitraum dazu. Mitarbeiter klagen außerdem darüber, dass versucht wird, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu umgehen. Hinzu kommen häufig niedrigere Löhne. Hier braucht es einen besseren Schutz der abhängig Beschäftigten.

Wenn sich Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühlen, können sie aus Protest die Arbeit niederlegen. Das Recht zum Streik ist in der Verfassung verankert, zumindest indirekt. Können Sie kurz erklären, worum es in der Debatte um das Streikrecht bei Ryanair ging, die kürzlich im Bundestag stattfand?

Im Wesentlichen ging es in der Debatte um die Frage, ob Gewerkschaften im bestehenden gesetzlichen Rahmen ausreichend Spielraum haben, um die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen. Die Linke war nicht der Meinung und forderte eine Gesetzesänderung. Der Anlass waren gescheiterte Verhandlungen bei Ryanair.

Ich verwies jedoch auf Paragraf 117 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der lautet: Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden. Über die Zusammenarbeit dieser Vertretung mit den nach diesem Gesetz zu errichtenden Vertretungen der Arbeitnehmer der Landbetriebe des Luftfahrtunternehmens kann der Tarifvertrag von diesem Gesetz abweichende Regelungen vorsehen. Daraus resultieren schon jetzt viele Vereinbarungen von Gewerkschaften mit anderen Fluggesellschaften, von Lufthansa über British Airways bis Condor.

Die Linke fordert, ein Streikrecht bei Ryanair durchzusetzen und generell die Mitbestimmungsrechte bei Luftfahrtunternehmen zu stärken. Eine gute Idee?

Die vorhandenen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind ausreichend, daher braucht es den Vorschlag der Linken nicht.

Über Jürgen Pohl:

Jürgen Pohl, 54, vertritt seit 2017 die AfD im Bundestag. Sein Wahlkreis ist Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser Kreis in Thüringen. Pohl ist Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

(red/ah)

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