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Interview „Das ist Scharlatanerie“

Eric Matt

Homosexuelle zu „heilen“, ist das Ziel von Konversionstherapien. Die große Koalition will das verbieten. Erwin Rüddel (CDU/CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, möchte besonders Minderjährige schützen.

Die Große Koalition möchte sogenannte Konversionstherapien unter Strafe stellen. Das sind Behandlungen, die die Homosexualität oder Geschlechtsidentität eines Menschen ändern sollen. Was genau muss man sich darunter vorstellen?

Konversionstherapien basieren auf der Vorstellung, dass Homo- oder Transsexualität eine Krankheit sei, die man heilen könne. Diese Vorstellung ist aber falsch. Wo es nichts zu heilen gibt, da braucht man auch keine Therapien. Deshalb möchte der Bundestag solche Konversionstherapien für Minderjährige gesetzlich verbieten.

Wie läuft eine solche Therapie konkret ab?

Da gibt es wohl verschiedene Ansätze. Oftmals aber ist es so, dass auf die jeweiligen Personen massiver psychischer Druck ausgeübt wird. Meiner Meinung nach ist das eine Scharlatanerie.

Gibt es seriöse Zahlen, in welchem Umfang solche Behandlungen durchgeführt werden?

Es besteht kein Zweifel daran, dass sie tatsächlich durchgeführt werden. Aufgrund der Rückmeldung und der Reaktionen von Betroffenen kam auch dieser Gesetzentwurf zu Stande. Genaue Zahlen zu nennen, ist hier jedoch recht schwer.

Seit 1990 ist Homosexualität von der WHO nicht mehr als Krankheit gelistet, 2013 stufte der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung ein. Wieso ging der Bundestag nicht viel früher dagegen vor?

Ja, es hat lange gedauert, bis ein solches Gesetz zustande kam. Warum das so ist, muss jeder für sich selbst beurteilen. Ich kann nur über die jetzige Situation sprechen, in der man sich über die Fraktionsgrenzen hinweg dazu entschlossen hat. Maßgeblich dafür war sicherlich unser Gesundheitsminister Jens Spahn. Dass Konversionstherapien nun verboten werden sollen, ist gemeinsamer Konsens aller Fraktionen.

Wie sieht Ihr Gesetzentwurf denn konkret aus?

Ganz wichtig ist, dass Konversionsbehandlungen an Minderjährigen sowie das öffentliche Werben für derartige Therapien generell verboten werden. Des Weiteren möchten wir gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Beratungsangebote aufbauen, um diesen Problemen auch präventiv entgegenzuwirken.

Ihr Gesetzentwurf zum Verbot der Therapie betrifft nur Minderjährige sowie Erwachsene, die beispielsweise getäuscht, bedroht oder gezwungen wurden. Warum erlassen Sie kein allgemeingültiges Verbot?

Wie in anderen Bereichen des Lebens sind wir hier der Meinung, dass Minderjährige besonders geschützt werden müssen. Jemand, der volljährig ist, sollte aber selbst entscheiden können, ob er eine solche Therapie durchlaufen möchte oder nicht. Meines Wissens nach gibt es derzeit auch von keiner anderen Fraktion im Bundestag die Forderung nach einem generellen Verbot.

Somit dürfen auch zukünftig Konversionstherapien an Erwachsenen, die freiwillig einwilligen, durchgeführt werden. Signalisiert das nicht der Gesellschaft, dass Homosexualität doch eine therapierbare Krankheit sei?

Wir gehen davon aus, dass man bei Erreichen der Volljährigkeit einen Grad der Persönlichkeitsbildung erreicht hat, der es einem erlaubt, eigenständig zu entscheiden. Wir setzen einerseits klar auf den Schutz der Minderjährigen, anderseits lassen wir aber auch nicht die Freiheitsrechte eines erwachsenen Menschen außer Acht und achten das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht. So läuft das auch in nahezu allen anderen gesellschaftlichen Bereichen.

Jedoch ist der Prozess der Persönlichkeits- und Identitätsfindung nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag abgeschlossen. Warum liegt das Schutzalter nicht höher?

Meiner Wahrnehmung nach ist das der einzige Streitpunkt, der zwischen den Fraktionen noch besteht. Wie Sie bereits sagten, liegt das Schutzalter im derzeitigen Gesetzentwurf bei 18 Jahren. Jedoch gab es auch Stimmen dafür, dass das Alter auf 25 Jahre angehoben werden sollte.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Es ist sicherlich fraglich, ob ein 18-Jähriger bereits das nötige Selbstbewusstsein und die erforderliche Reife besitzt, um sich eigenständig gegen solche Behandlungsversuche wehren zu können. Anderseits gibt es auch Ansichten, dass Jugendliche bereits mit 16 Jahren reif genug wären, um wahlberechtigt zu sein. Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass auch volljährige Personen beispielsweise durch Täuschung oder Druck Opfer von sogenannten Konversionstherapien sein können, durch ein Verbot bei volljährigen Personen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht.

Erziehungsberechtigte können nach Ihrem Gesetzentwurf weiterhin Therapien an ihren Kindern durchführen. Warum lassen Sie das zu?

Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden, bei dem solche Handlungen der Eltern zwar verboten, aber nur bei besonders grober Verletzung strafbar sind. Eine vollständige Kriminalisierung der Eltern wäre gesellschaftlich problematisch und könnte zu Konflikten innerhalb der Familien führen. Kinder könnten daran gehindert werden, Anbieter von Konversionsbehandlungen anzuzeigen aus Angst, dass ihre Eltern, die ihnen die Behandlungen möglicherweise vermittelt haben, bestraft werden könnten.

Herr Rüddel, seit 2017 haben wir die Ehe für alle. Verraten Sie uns, wie Sie damals abgestimmt haben?

Das kann ich auf die Schnelle gar nicht mehr beantworten. Aber das lässt sich ja im Internet noch herausfinden.

(Anmerkung der Redaktion: Wer bei einer namentlichen Abstimmung wie gestimmt hat, kann man auf bundestag.de nachschauen.)

Über Erwin Rüddel

Erwin Rüddel, 64, sitzt seit 2009 für die CDU/CSU im Bundestag. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit. Sein Wahlkreis liegt in Neuwied in Rheinland-Pfalz. Alles Weitere erfahrt ihr auf seinem Profil auf bundestag.de.

Was die Ausschüsse genau machen, erfahrt ihr in unserem Video:

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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