Organspende Bürger sollen regelmäßig gefragt werden
Jahrelang wurde darüber diskutiert, jetzt haben die Abgeordneten im Bundestag entschieden: Auch in Zukunft muss man einer Organspende ausdrücklich zustimmen.
Rund 10.000 Deutsche warten jedes Jahr auf ein Spenderorgan. Viele jedoch vergeblich, denn es gibt hierzulande zu wenige Menschen die bereit sind, nach ihrem Tod ihre Nieren, ihre Leber oder etwa ihr Herz zu spenden. Seit Jahren versuchen deshalb Politiker und Mediziner, die Zahl der Organspender zu erhöhen, jedoch ohne durchschlagenden Erfolg. Im letzten Jahr haben gerade einmal 932 Menschen ein Organ gespendet, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation.
Verschiedene Ideen, wie man mehr Menschen dazu bewegen könnte, Organspender zu werden, werden seit Langem diskutiert. Die Hintergründe könnt ihr in unserem Top-Thema nachlesen.
Am 16. Januar hat der Bundestag sich nun entschieden. Und zwar für die sogenannte Zustimmungslösung, die eine Gruppe von Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte.
432 Abgeordnete stimmten dafür, 200 dagegen und 37 enthielten sich bei der Abstimmung.
Was wird sich ändern?
Seit 2012 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das heißt, eine Organ-Entnahme nach dem Tod ist nur erlaubt, wenn der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Dieser Wille sollte am besten im Organspendeausweis festgehalten werden. Nach aktuellen Umfragen besitzen rund ein Drittel der Bürger einen solchen Ausweis.
Bei einer Entscheidungslösung wird es bleiben, doch sie soll erweitert werden. Den Menschen soll es leichter gemacht werden, sich für eine Organspende zu entscheiden. In einem bundesweiten Online-Register wird man sich eintragen und angeben können, ob man zu einer Organspende bereit ist oder nicht. Diese Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Mindestens alle zehn Jahre beim Abholen eines Ausweises sollen die Bürger von nun an auf das Thema Organspende angesprochen werden. Zudem sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig dazu ermutigen, sich in das Register einzutragen.
In zwei Jahren sollen die Neuerungen in Kraft treten.
Abgelehnte Vorschläge
Dieser Zustimmungslösung gegenüber stand ein anderer Gesetzentwurf, der als Widerspruchslösung bezeichnet wird. Ihn hatte eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt. Danach hätte jeder nach seinem Tod automatisch als Organspender gegolten, der dem nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hätte.
292 Abgeordnete stimmten für die Widerspruchslösung, 379 dagegen, drei enthielten sich.
Abgelehnt wurde auch ein Antrag der AfD, der eine sogenannte Vertrauenslösung forderte. Die AfD will eine unabhängige Institution einrichten, die die Vermittlung von Spende-Organen verantwortet soll. So soll das Vertrauen der Menschen in das System der Organspende gestärkt werden, das nach einigen Skandalen beschädigt war.
Ein Blick in die emotionale Debatte lohnt sich:
(DBT/jk)