Neues Gesetz Bundestag will Adoptivfamilien helfen
Eine Adoption ist sowohl für Eltern als auch für Kinder ein Kraftakt. Künftig sollen sie dabei besser begleitet werden, damit die Familie gut zusammenfindet.
Etwa 45.000 Kinder und Jugendliche wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland adoptiert. Aber die Zahlen gehen zurück. Vor allem Adoptionen aus dem Ausland werden seltener. Über die Hälfte der Adoptionen sind ohnehin sogenannte Stiefkind-Adoptionen, bei denen der neue Partner eines Elternteils dessen leibliches Kind adoptiert.
Jede Adoption ist für die Familie eine große Umstellung und oft auch von Konflikten begleitet. Damit Eltern wie Kinder dabei nicht alleingelassen, sondern möglichst gut von Experten begleitet werden, hat der Bundestag am 28. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ im Bundestag verabschiedet.
Wie funktioniert eine Adoption?
Um ein Kind zu adoptieren, muss man in Deutschland mindestens 25 Jahre alt sein – für die Adoption eines Stiefkindes 21 Jahre. Die adoptierenden Paare sollten eine stabile Partnerschaft und ein gesichertes Einkommen haben, um gut für das Kind sorgen zu können.
Wenn ein Paar ein Kind adoptieren möchte, wendet es sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle, die die adoptierenden Eltern auf die Adoption vorbereitet und ihre Eignung prüft. Diese Vermittlungsstellen entscheiden letztlich auch, welches Kind in welche Familie kommt und begleiten den ganzen Adoptionsprozess.
Was ändert sich mit dem Gesetz?
Damit eine Adoption gelingt, ist es wichtig, dass die Adoptiveltern gut vorbereitet sind. Deshalb wird eine Beratung vorab in Zukunft verpflichtend sein. Auf Begleitung auch nach der Adoption soll es einen Rechtsanspruch geben. Auch im Falle von Auslandsadoptionen soll die Familie immer von einer deutschen Vermittlungsstelle begleitet werden – das ist bisher noch nicht der Fall.
Ein wichtiges Thema bei Adoptionen ist, wann und wie die Eltern mit ihren Kindern über die Adoption sprechen. Die Adoptionsforscher haben festgestellt, dass das möglichst früh geschehen sollte. Die Kinder sollten außerdem wenn möglich mit ihren leiblichen Eltern Kontakt halten. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen dazu angehalten werden, die Familien dabei zu unterstützen.
Abgelehnte Anträge der Opposition
Änderungsanträge und Entschließungsanträge der Opposition wurden im Bundestag abgelehnt.
Die Linke und die Grünen wollten erreichen, dass es keine Beratungspflicht gibt, wenn Eltern schon vor der Geburt des Kindes verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten. Wenn also zum Beispiel zwei verheiratete Frauen sich entscheiden, ein Kind zu bekommen, sollten sie nicht zur Beratung müssen, damit die zweite Mutter das Kind adoptieren kann.
Auch die FDP machte sich in ihrem Antrag für Zwei-Mütter-Familien stark. Ihrer Meinung nach verschärfe der Gesetzentwurf „die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von lesbischen Paaren“.
Hier seht ihr die Debatte im Video:
Wenn euch die Hintergründe zum Thema interessieren: Für unser Top-Thema haben wir eine Wissenschaftlerin interviewt, die seit Jahren zum Thema Adoption forscht. Und Rebecca berichtet von ihrer Adoption:
(DBT/jk)