Inside Bundestag Welche Geschichte erzählt diese Uhr?
Julia Karnahl
Was ist das? Und wozu braucht man das im parlamentarischen Alltag? Wir zeigen euch Detail-Aufnahmen von Gegenständen aus dem Bundestag. Heute: Uhren mit Extra-Feature.
tick-tock-tick-tock-DRRRRRRRING
Uhren wie die, die ihr auf dem Foto seht, hängen überall im Bundestag – auch auf den Toiletten. Gut, Politikerinnen und Politiker haben viel zu tun und müssen immer ein Auge auf die Uhr haben – so weit, so klar. Das Besondere an den Bundestagsuhren sind aber die beiden Leuchten oben rechts.
Immer, wenn eine namentliche Abstimmung ansteht, leuchten sie, begleitet von einem lauten Schrillton. Warum? Damit kein Abgeordneter sagen kann, er hätte nicht mitbekommen, dass abgestimmt wird. Denn wer nicht mit abstimmt, dem wird Geld von seiner Kostenpauschale abgezogen.
Was ist eine namentliche Abstimmung?
Über jeden Gesetzentwurf und jeden Antrag wird im Bundestag abgestimmt. In der Regel stimmen die Abgeordneten im Plenarsaal per Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen stehen sie von ihren Plätzen auf, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen Hammelsprung wiederholt werden.
Zu einer namentlichen Abstimmung kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen. Namentlich abgestimmt werden muss auch dann, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen. Die Abgeordneten bekommen dann drei Karten, sogenannte Stimmkarten. Darauf steht ihr Name und ihre Fraktion. Blau bedeutet „Ja“, Rot „Nein“ und Weiß steht für eine Stimmenthaltung.
Übrigens werden die Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen auf bundestag.de veröffentlich. Ihr könnt also das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und einzelner Abgeordneter nachvollziehen.
A wie Abgeordnete
Was machen die Bundestagsabgeordneten?
Wer nicht abstimmt, bezahlt dafür
Im Abgeordnetengesetz, das die Rechte und Pflichten von Mitgliedern des Bundestages regelt, ist unter anderem festgehalten, welche monatliche Entschädigung Abgeordnete bekommen. Man spricht auch von „Diäten“. Dieser Betrag orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Aktuell liegt er bei 10.083,47 Euro.
Von dieser monatlichen Zahlung können aber Teile einbehalten werden, wenn ein Abgeordneter seinen Pflichten nicht nachkommt. So müssen sich Abgeordnete in jedem Sitzungstag in eine Anwesenheitsliste eintragen. Wer das nicht tut, bekommt 100 Euro abgezogen – auch wenn er offiziell beurlaubt ist. Ist er das nicht, erhöht der Satz sich sogar auf 200 Euro. Sogar wer krankgeschrieben ist, muss mit einer Kürzung rechnen, in dem Fall aber nur um 20 Euro. Nur wer im Mutterschutz ist oder ein krankes Kind betreuen muss, darf ohne Kürzung fehlen.
Und auch wer einer namentlichen Abstimmung fern bleibt, bekommt 100 Euro von der monatlichen Pauschale abgezogen. Abgeordnete sind also gut beraten, auf die blinkenden und schrillenden Uhren zu hören.
Klingt streng? Ist es auch. Aber die Abgeordneten haben ja auch eine sehr ernsthafte Aufgabe zu erfüllen. Sie treffen schließlich wichtige Entscheidungen für alle Menschen in Deutschland und müssen dafür vor ihren Wählern auch Verantwortung übernehmen.