Zum Inhalt springen

Versammlungsfreiheit

Eine große Menschenansammlung

Bis die Erde bebt: Auch Festivals fallen unter die Versammlungsfreiheit. © dpa/Thomas Frey

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, sich zu versammeln. Also in Gruppen zusammenzukommen. Und zwar egal, ob es Tag oder Nacht ist, ob das Treffen draußen oder drinnen stattfindet und ob es um Briefmarken, Pogo-Tanzen oder um den Protest gegen Fluglärm, Hochspannungsleitungen oder was auch immer geht.

Dieses wichtige Grundrecht steht in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Ein paar Regeln für die Versammlungsfreiheit gibt es dann aber doch. Sie sind im Versammlungsgesetz aufgeschrieben. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel müssen vorher angemeldet werden. Das sind zum Beispiel Demonstrationen. Allerdings gibt es auch da wieder eine Ausnahme: Sogenannte Spontanversammlungen, die sich ungeplant aus einem direkten Anlass ergeben, müssen nicht angemeldet werden.

Und natürlich muss das Treffen friedlich ablaufen und keiner der Teilnehmer darf bewaffnet sein oder eine Uniform tragen. Sonst darf die Polizei die Versammlung auflösen.