Verhältniswahl

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Und bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. © picture allience/Sven Simon
Bei einer reinen Verhältniswahl erhält eine Partei, die bei Parlamentswahlen zehn Prozent der Stimmen erhält, auch zehn Prozent der Parlamentssitze. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine Fünfprozenthürde enthält.