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Polizeibeauftragter des Bundes

Das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gibt es seit 2024. Als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages ist der Polizeibeauftragte dafür zuständig, strukturelle Mängel und Fehlverhalten bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Bundestagspolizei aufzudecken und zu untersuchen. Die Beschäftigten dieser Behörden können sich auch direkt an ihn wenden, um auf polizeiliches Fehlverhalten und Missstände innerhalb der Behörden hinzuweisen – ohne den Dienstweg über ihre Vorgesetzten beachten zu müssen. Der Polizeibeauftragte geht diesen Beschwerden nach, untersucht und bewertet diese. Auch Bürgerinnen und Bürger, die Opfer oder Zeugen von polizeilichem Fehlverhalten geworden sind, können den Polizeibeauftragten kontaktieren. 

In einem Jahresbericht werden die Ergebnisse der Arbeit des Polizeibeauftragten zusammengefasst und der aktuelle Zustand innerhalb der Polizeibehörden auf Bundesebene eingeordnet – ähnlich wie es der Wehrbericht der Wehrbeauftragten für die Bundeswehr tut. 

Die Amtszeit des Polizeibeauftragten beträgt fünf Jahre. Er wird auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen vom Parlament mit einer einfachen Mehrheit gewählt. Im Polizeibeauftragtengesetz heißt es, „er ist von Weisungen frei und nur dem Gesetz unterworfen“. Der amtierende Polizeibeauftragte Uli Grötsch ist am 14. März 2024 vom Bundestag gewählt worden.