Mitarbeiterpauschale
Damit sich Abgeordnete Hilfe bei ihrer Arbeit leisten können, werden sie mit der Mitarbeiterpauschale ausgestattet. Mit dieser Pauschale können die Parlamentarier wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre sowie Bürohilfskräfte im Abgeordnetenbüro oder im Wahlkreis beschäftigen. Abgerechnet wird das über die Bundestagsverwaltung.
Neben der Mitarbeiterpauschale haben Abgeordnete übrigens Anspruch auf eine Kostenpauschale, auf Diäten und auf eine Amtsausstattung, also ein Büro im Bundestag, Computer und Co.