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Kinderkommission

Die Kinderkommission, kurz Kiko, vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. Es gibt sie seit 1988, sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages entsendet eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten (in der Regel Mitglieder des Familienausschusses). Es gibt also immer so viele Abgeordnete in der Kinderkommission, wie es Fraktionen in einer Wahlperiode gibt.

Für die Kiko gelten in manchen Punkten andere Regeln als für die Bundestagsausschüsse. So wechseln sich beim Vorsitz beispielsweise die Mitglieder in der Reihenfolge der Fraktionsgröße ab. Für Entscheidungen ist ein sogenanntes doppeltes Quorum mit Zweidrittelmehrheit notwendig. Das bedeutet, dass zum einen zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder, die Fraktionen angehören, die insgesamt mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Familienausschusses umfassen, der Entscheidung zustimmen müssen; zum zweiten müssen gleichzeitig zwei Drittel der Kommissionsmitglieder der Entscheidung zustimmen.

Die Kinderkommission entstand aus der politischen Forderung heraus, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages einzusetzen. Nachdem jede Fraktion für sich einen Kinderbeauftragten bestimmt hatte, beschloss der Ältestenrat des Deutschen Bundestages im Frühjahr 1988 kurzerhand, aus allen zusammen die Kinderkommission zu bilden.

Wie arbeitet die Kinderkommission?

Die Kinderkommission hat verschiedene Möglichkeiten, sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. So kann sie beispielsweise Gespräche mit Experten führen, um Standpunkte zu Themen unterschiedlichster Art zu entwickeln. Oft werden auch Kinder und Jugendliche selbst eingeladen und die Politiker hören ihnen zu.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit zu kinder- und jugendspezifischen Themen gehört zu ihrer Aufgabe. Außerdem setzt sich die Kiko wo auch immer sie kann für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft ein. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will die Kinderkommission auch Partner und Förderer der Verbände, Organisationen und Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen starkmachen.

Die Kinderkommission darf sich als Gremium des Gesetzgebers jedoch nicht in Einzelfälle einmischen, in die Kinder und Jugendliche verwickelt sind. Denn in Deutschland herrscht das Prinzip der Gewaltenteilung. So kann die Kinderkommission beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen.

Wer sind die Mitglieder der Kinderkommission?

Sobald die neue Kinderkommission sich konstituiert hat, erfahrt ihr hier, wer die Mitglieder sind.

Aber ihr könnt euch auch schon jetzt mit einem Anliegen an das Sekretariat der Kiko wenden. Klickt einfach hier: hier.

Ein Plakat über Kinderrechte kann man hier bestellen.

Video: Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?

© DBT/mitmischen.de

Das Video zum Nachlesen