Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU
Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist eine wichtige Person. Als Chefdiplomatin der EU ist sie für die Gestaltung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuständig.
Außerdem ist die Hohe Vertreterin gleichzeitig Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.
Welche Aufgaben hat die Hohe Vertreterin?
Die Hohe Vertreterin ist für die allgemeine Zielsetzung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Sie koordiniert alle außenpolitischen Handlungen der EU, von Handel über humanitäre Hilfe bis hin zur Krisenreaktion.
Wenn es unterschiedliche nationale Interessen im Bereich der Außenpolitik gibt, vermittelt sie zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus vertritt sie die EU in außen- und sicherheitspolitischen Fragen im Europäischen Rat, im Europäischen Parlament und bei internationalen Zusammenkünften, etwa den Vereinten Nationen.
Wie wird der Hohe Vertreter ernannt?
Der Europäische Rat wählt die Hohe Vertreterin. Bei der Wahl braucht es eine sogenannte qualifizierte Mehrheit. Das bedeutet, dass zwei Bedingungen erfüllt sein müssen: erstens müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen (das sind derzeit 15 von 27 Länder), zweitens müssen die EU-Staaten, die den Vorschlag unterstützen, zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.
Wenn der Europäische Rat sich geeinigt hat, muss der Präsident der Kommission dem Beschluss noch zustimmen.
Die Hohe Vertreterin wird dann für fünf Jahre ernannt.