Ausgleichsmandate
Auch wenn die Ausgleichsmandate mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft wurden, erklären wir euch hier, wie diese zustande kamen und warum sie dazu beigetragen haben, dass mehr als die eigentlich nach dem Grundgesetz vorgesehenen 598 Abgeordneten in den Bundestag einziehen konnten.
Ausgleichsmandate gab es erst seit einer Änderung des Wahlrechts 2013. Um sie zu verstehen, lest euch am besten zuerst die Erklärung über die Überhangmandate durch. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es seit der Wahlrechtsreform 2023, die zum ersten mal bei der Wahl zum 21. Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfand, angewendet wurde.
Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, die im September 2021 stattfand, galt noch das Folgende: Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden konnte als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustanden. Diese Überhangmandate für eine Partei wurden durch die Vergabe zusätzlicher Sitze an die anderen Parteien in dem Maße ausgeglichen – das sind die sogenannten Ausgleichsmandate –, dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt blieb. Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen, bei künftigen Bundestagswahlen Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen.