Zum Inhalt springen

Amtseid

Der Amtseid ist in Artikel 56 des Grundgesetzes festgelegt und lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Der Amtseid wird vom Bundespräsidenten beim Amtsantritt bei einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und Bundesrates geleistet. Nach Artikel 64 des Grundgesetzes leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister beim jeweiligen Amtsantritt den Amtseid vor den Mitgliedern des Deutschen Bundestages.