Geheime Informationen
Was machen die Nachrichtendienste des Bundes?
Die drei Nachrichtendienste
Die drei Nachrichtendienste:
BND – Bundesnachrichtendienst: ziviler und militärischer Auslandsnachrichtendienst, sammelt Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz: Inlandsnachrichtendienst, sorgt für innere Sicherheit und schützt die Demokratie vor extremistischen, terroristischen und anderen Gefahren
MAD – Militärischer Abschirmdienst: zuständig für die Bundeswehr, verhindert verfassungsfeindliche Bestrebungen, Spionage- und Sabotage-Aktivitäten innerhalb der Bundeswehr
Der Bundesnachrichtendienst (BND)
Der Bundesnachrichtendienst (BND):
Verantwortlich ist der Chef des Bundeskanzleramts (Bild: Grafik zeigt den Torso einer Person im Anzug)
Geleitet von einem Präsidenten und drei Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)
Unterteilt in 11 Fachabteilungen, z. B. Terrorismus, ABC-Waffen, Technische Aufklärung (Bild: Grafik ist eine Gasmaske)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV):
Verantwortlich ist das Bundesinnenministerium (Bild: Grafik zeigt den Umriss von Deutschtschland)
Geleitet von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten sowie einem Chief Technology Officer (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)
Unterteilt in 6 Abteilungen, z. B. Cyberabwehr, Rechtsextremismus, Spionageabwehr (Bild: Grafik zeigt einen Computerbildschirm mit Radarzeichen drauf)
Militärischer Abschirmdienst (MAD)
Militärischer Abschirmdienst (MAD):
Verantwortlich ist das Bundesverteidigungsministerium (Bild: Grafik zeigt einen Schutzschild)
Geleitet von einem Präsidenten sowie einem militärischen und einem zivilen Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von drei Personen im Anzug)
Unterteilt in 8 Abteilungen, z. B. Extremismus-Abwehr, Spionage-Abwehr, Einsatzabschirmung (Bild: Grafik zeigt ein Fernglas)
So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste
So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste:
Parlamentarisches Kontrollgremium: kann Akten einsehen, Dienststellen besuchen, Mitarbeiter befragen (Bild: Grafik zeigt ein Auge)
Vertrauensgremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses: beschließt Wirtschaftspläne und kontrolliert sie (Bild: Grafik zeigt das Euro-Zeichen)
G10-Kommission: entscheidet über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Bild: Grafik zeigt einen Telefonhörer und einen Briefumschlag)
Quellen: bnd.bund.de, verfassungsschutz.de, mad.bundeswehr.de, bundestag.de (Stand: August 2020) © mitmischen.de