Fraktionslose Abgeordnete
Wo sie sitzen, was sie dürfen – und was nicht
Wo sitzen die Fraktionslosen?
Bild: Man sieht beispielhaft sieben Fraktionen, die jeweils durch eineeigene Farbe gekennzeichnet sind, im Halbkreis angeordnet. Dahinter sieht man vereinzelte rote Punkte, die die fraktionslosen Abgeordneten darstellen, die allein in den letzten Reihen hinter den Fraktionen sitzen.
Was dürfen die Fraktionslosen? Und was nicht?
Bild: Links sieht man eine Gruppe von Abgeordneten. Darunter sind die Rechte von Abgeordneten aufgezählt. Recht sieht man eine einzelne Abgeordnete, darunter ist aufgelistet, welche Rechte fraktionslose haben und welche nicht.
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete:
Abstimmen im Plenum
Fragen an die Bundesregierung richten
Geschäftsordnungsanträge stellen
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen stellen
im Ausschuss als Mitglied beraten
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nur begrenzt:
im Plenum reden halten.
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht:
im Ausschuss abstimmen
Gesetzesinitiativen einbringen
Plenardebatten beim Ältestenrat beantragen
Das dürfen Fraktionen
Bild: Oben im Bild sieht man viele Abgeordnete, die in Gruppen zusammen stehen. Darunter sind die einzelnen Punkte mit kleinen symbolischen Icons bebildert.
Das dürfen Fraktionen:
Große und Kleine Anfragen stellen
Aktuelle Stunden beantragen
namentliche Abstimmungen beantragen
Gesetzentwürfe einbringen
Redezeit im Plenum bestimmen
Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung verlangen
Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, bundestag.de (Stand: Februar 2022) Grafiken: Shutterstock.com/ Cosmic_Design © mitmischen.de/DBT