Erklärvideo Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?
Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte, die überall auf der Welt gelten. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Was genau das ist und welche Rechte es warum gibt, zeigt euch unser Erklärvideo.
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Jeder Mensch hat Rechte: die Menschenrechte. Sie leiten sich aus der Würde des Menschen her und stehen allen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben.
Kinder als junge Menschen haben besondere Bedürfnisse. Sie wünschen sich oft etwas anderes als Erwachsene. Und sie brauchen häufig andere Dinge als Erwachsene. Weil das so ist, haben die Vereinten Nationen besondere Rechte für Kinder formuliert: Die „Kinderrechte“.
Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?
Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss von 193 Ländern der Welt. Das sind die United Nations, kurz UN genannt. Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Eine Konvention ist ein Abkommen, ein Vertrag.
Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es seit 1989. Bis jetzt haben sie schon über 190 Länder unterschrieben. Deutschland trat dem Übereinkommen 1992 bei. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Länder, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. In 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention steht, was das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sicherstellen soll.
Kein Kind darf benachteiligt werden
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, hat die wichtigsten Grundrechte in zehn Punkten zusammengefasst:
Es gibt das Recht auf Bildung und Ausbildung. Das heißt, jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen.
Da gibt es das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung. Das bedeutet: Kinder müssen alle gleich gut behandelt werden. Kein Kind darf benachteiligt werden, egal, wo es wohnt, welche Hautfarbe es hat, wer seine Vorfahren sind oder ob es arm oder reich ist.
Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit. Für uns in Deutschland klingt das selbstverständlich, aber es gibt Regionen auf der Welt, in denen der Name eines Kindes nicht offiziell erfasst wird. Damit existieren diese Kinder für Behörden gar nicht. Oder ein Land fühlt sich nicht für ein Kind verantwortlich; dann besitzt es keine Staatsangehörigkeit. In beiden Fällen fehlt Kindern damit der Anspruch auf viele weitere Rechte. In Deutschland zum Beispiel wird der Name in der Geburtsurkunde festgehalten. Diese Urkunde garantiert jeder Person grundlegende Rechte. Und es ist klar geregelt, welche Staatsangehörigkeit ein Mensch hat.
Kinder dürfen mitbestimmen
Dann gibt es das Recht auf Gesundheit. Das bedeutet, dass alle Kinder einen Zugang zu medizinischer Versorgung und gesunder Ernährung haben müssen. Zudem sollen sie vor Gefahren für die Gesundheit geschützt werden.
Es gibt sogar ein Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. „Wieso muss man dies explizit festschreiben?“, mag der eine oder die andere jetzt vielleicht denken. Doch es gibt Kinder, die von klein auf arbeiten müssen oder in Not aufwachsen. Für sie sind Spielen und Freizeit nicht selbstverständlich. Dabei ist es wissenschaftlich erwiesen, wie wichtig beides für eine gesunde Entwicklung ist.
Dann gibt es noch das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Das bedeutet: Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Das Recht, die eigene Meinung zu sagen, bezieht sich nicht nur auf Gespräche mit den Eltern, sondern auch auf die ganze Gesellschaft: Mädchen und Jungen dürfen selbst Demonstrationen organisieren oder Petitionen starten. Außerdem haben sie das Recht, sich Informationen zu besorgen, etwa über die Medien oder auf Veranstaltungen.
Kinder sollen behütet aufwachsen können
Ein weiteres Recht ist das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung. Das bedeutet: Kinder dürfen Geheimnisse haben, auch vor den Eltern. Und sie haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Nicht nur körperliche Gewalt ist tabu, sondern auch seelische Gewalt, etwa durch Anschreien.
Kinder haben zudem das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung. Das alles ist besonders wichtig, wenn Naturkatastrophen oder Kriege ausbrechen. Kinder können sich schwerer als Erwachsene orientieren, versorgen oder die Flucht ergreifen. Deshalb gibt es das Recht auf Hilfe in diesen Notlagen.
Ein weiteres Recht ist das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Dies bedeutet, dass Kinder bei ihren Eltern leben und behütet aufwachsen können sollen. Es muss schon etwas ganz Schlimmes passiert sein, damit eine Behörde ein Kind aus einer Familie holen kann. In Deutschland darf das zum Beispiel notfalls das Jugendamt, aber eben nur dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Und dann gibt es da noch das Recht auf Betreuung bei Behinderung. Ob ein Kind im Rollstuhl sitzt, blind ist oder etwa eine geistige Behinderung hat – all diese Kinder benötigen besondere Betreuung und Pflege. Diese soll ihnen zukommen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind.
Länder berichten über Kinderrechts-Situation
All diese Rechte gelten weltweit für Menschen, die jünger als achtzehn Jahre sind, so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention. Jetzt könnten wir uns freuen und denken: Toll, dann ist ja alles in Ordnung. Ist es aber leider nicht.
Denn nicht alle Grundrechte sind in allen Mitgliedsländern der Vereinten Nationen vollständig umgesetzt. Es gibt immer noch Länder, in denen Kinder schwer arbeiten oder sogar als Soldaten im Krieg kämpfen müssen. Viel zu oft sterben Mädchen und Jungen an Krankheiten, was nicht passieren müsste, wenn sie ärztlich gut versorgt wären.
Damit es Fortschritte gibt, sind alle Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Kinderrechte im eigenen Land vorzulegen. Diese sollen zeigen, wie die Selbstverpflichtungen zum Schutz der Kinder umgesetzt werden. Die Berichte gehen an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf.
(tl)