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Menschenrechte Abgeordnete helfen bedrohten Politikern

Bedroht, verfolgt, verhaftet: In manchen Ländern riskieren Menschen viel, weil sie für Menschenrechte kämpfen. Mit dem Programm "Parlamentarier schützen Parlamentarier" unterstützen Bundestagsabgeordnete gefährdete Kollegen.

Für Menschenrechte zu demonstrieren gehört in Deutschland zu den Grundrechten. In anderen Ländern kann einem dafür Verfolgung drohen. © picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Nicht überall auf der Welt können Politiker ihr Mandat in Sicherheit ausüben: In manchen Ländern drohen Verfolgung, Diskriminierung – und sogar Gefängnisstrafen. Mit dem Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“, kurz PsP, setzen sich Bundestagsabgeordnete für Kollegen weltweit ein. Sie machen auf die Geschichte der betroffenen Person aufmerksam, stellen Öffentlichkeit her und können sie so teilweise vor schlimmeren Maßnahmen schützen.

Seit wann gibt es das Programm?

Das Programm wurde 2003 ins Leben gerufen. Damals gab es einen interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FPD. Mit der Verabschiedung hat sich der Deutsche Bundestag verpflichtet, an der Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) teilzunehmen. Der IPU gehören 178 Parlamente an, die sich unter ihrem Dach unter anderem für den Schutz von Parlamentarierinen und Parlamentariern weltweit einsetzen.

An wen richtet sich das Programm?

Das PsP-Programm richtet sich an Politiker, aber auch andere Menschen, die sich in ihren Ländern für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, also sogenannte Menschenrechtsverteidiger.

Ziel ist es, dass deutsche Abgeordnete Menschenrechtsverteidiger im Ausland unterstützen. Das können sie tun, indem sie zum Beispiel auf ihr Netzwerk zurückgreifen. Abgeordnete kommen mit vielen Menschen in Kontakt und können so das Gespräch mit anderen einflussreichen Politikern suchen und über die Situation der Person berichten, für die sie eine Patenschaft übernommen haben. Das können die Paten im In- und Ausland tun. Außerdem könnten sie zum Beispiel Petitionen ins Leben rufen oder zu den bedrohten Personen reisen und mit ihnen sprechen, sie vielleicht sogar im Gefängnis besuchen.

Das Programm ist an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe angegliedert. Die aktuelle Vorsitzende des Ausschusses ist Renata Alt (FDP). Auch sie engagiert sich für eine Kollegin, die in Belarus politischer Verfolgung ausgesetzt ist. Mehr dazu könnt ihr hier im Interview mit Alt nachlesen.

Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Mitgliedern der Vereinten Nationen verkündet. Zuvor waren die Menschenrechte von den 18 Ländern in der UN-Menschenrechtskommission ausgearbeitet worden. Die Erklärung besteht aus 30 Artikeln und beinhaltet zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch untersagt sie, Menschen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder Religion zu diskriminieren. Der 10. Dezember, der Tag der Verkündung, ist übrigens seitdem der Internationale Tag der Menschenrechte.

Wenn Abgeordnete von einer Person hören, die im Ausland bedroht wird und für die sie sich einsetzen möchten, können sie den Fall beim Menschenrechtsausschuss vorstellen. Der oder die Vorsitzende entscheidet dann über die Aufnahme der Person in das Programm. So hat es zum Beispiel Andrej Hunko (Die Linke) gemacht. Er engagiert sich für die Togolesin Brigitte Johnson – mehr dazu hier.

Mehr zu dem Programm findet ihr hier, zum Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe geht’s hier.

(Mira Knauf)

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