Zweidrittelmehrheit
Für manche Entscheidungen des Bundestages ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, zum Beispiel für eine Grundgesetzänderung oder in bestimmten Fällen die Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrates.
Dabei ist Zweidrittelmehrheit nicht gleich Zweidrittelmehrheit. Es gibt die einfache Zwei-Drittel-Mehrheit, bei der zwei Drittel der Anwesenden für etwas stimmen müssen. Ausreichend wäre eine solche einfache Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrates gegen ein Gesetz.
Zudem gibt es die absolute Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel aller Bundestagsabgeordneten für etwas stimmen müssen. Eine solche Mehrheit braucht der Bundestag für die Änderung des Grundgesetzes.
Was ist die Zweidrittelmehrheit?
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