Jetzt neu! Was sich 2019 alles ändert
Was das Jahr 2019 bringt, können wir zum Großteil nicht wissen. Eine Ausnahme bilden Gesetzesänderungen aus dem letzten Jahr, die zum Jahresbeginn nun in Kraft treten. Wir stellen einige vor.
Vieles neu ab 1. Januar
Neues Jahr, neues Glück – zum Beispiel für Steuerzahler, Hartz-IV-Bezieher und Mindestlöhner. Sie alle haben 2019 etwas mehr Geld im Portemonnaie und auch das Kindergeld steigt. An anderer Stelle wird es wiederum dieses Jahr teurer. Wie kommt das alles? Ganz einfach: Viele der Gesetze, die der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hat, traten am 1. Januar in Kraft. Wir haben uns das mal angesehen und stellen euch einige Änderungen vor.
Weniger Steuern
Kommen wir zuerst zum Steuerzahler, einer Spezies, der die meisten Menschen in Deutschland, die keine Kleinkinder mehr sind oder sich in irgendeiner Ausbildung befinden, angehören. Für sie ändert sich der steuerliche Grundfreibetrag. Was das ist? Im Grunde so etwas wie das Existenzminimum. Bis 2018 lag das bei 9.000 Euro im Jahr, das – so hatte es der Staat festgelegt – ist der Mindestbetrag, den ein Mensch in Deutschland 2018 jährlich brauchte, um sich Essen und Kleidung kaufen zu können und um die Miete und den Strom bezahlen zu können. Wer 9.000 Euro oder weniger verdiente, musste, damit seine Einkünfte nicht noch kleiner wurden, auf diesen Betrag keine Steuern bezahlen. Allerdings bekamen nicht nur Geringverdiener diese 9.000 Euro steuerfrei, sondern alle. Deshalb spricht man vom steuerlichen Grundfreibetrag. Der steigt nun auf 9.168 Euro, erst wer mehr verdient, muss für jeden zusätzlichen Euro Einkommensteuer bezahlen.
Mehr Hartz IV
Gute Nachrichten gibt es auch für Menschen, die von der sogenannten Grundsicherung, im Volksmund auch Hartz IV genannt, leben müssen. Sie bekommen, von diversen Ausnahmen abgesehen, acht Euro mehr und damit 424 Euro (die Mietkosten kommen in der Regel noch obendrauf).
Die Grundsicherung für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird um sechs Euro auf 302 Euro angehoben, für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres wird sie um fünf Euro auf 245 Euro erhöht. Die Leistungen für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre steigen von derzeit 316 Euro auf 322 Euro.
Mindestlohn, Kindergeld und Krankenkasse
Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt, nämlich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, ausgenommen sind beispielsweise Langzeitarbeitslose (mehr als ein Jahr arbeitslos) in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten. Auszubildende sowie Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten leisten haben auch keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Good News auch für Selbstständige mit geringem Einkommen und Eltern. Erstere müssen im Monat bis zu 170 Euro weniger an die Krankenkassen abgeben und für letztere gibt es ab dem 1. Juli 2019 im Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Eltern erhalten dann für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro im Monat.
Höhere Beiträge für die Pflege
Und wo kostet es? Zusätzlich zu den Krankenkassenbeiträgen muss jeder Arbeitgeber auch einen Teil seines Einkommens in die Pflegeversicherung einzahlen – die greift, wenn wir aufgrund eines hohen Alters oder einer Krankheit pflegebedürftig werden. Zum 1. Januar 2019 steigt dieser Teil um 0,5 Prozentpunkte. Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt dann bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens (also des Einkommens ohne Steuern und Sozialabgaben). Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte – und Kinderlose zahlen mehr.
Gebremste Mieten
Nicht direkt mit Geld, aber indirekt schon, haben die Veränderungen bei der Mietpreisbremse zu tun. Die dient dazu, den permanenten und oft explosionsartigen Anstieg der Mieten vor allem bei Neuvermietungen zu bremsen, Vermieter können sich allerdings auf viele Ausnahmeregelungen berufen. Wenn sie das tun, müssen sie es dem neuen Mieter nun vor Abschluss des Mietvertrages ankündigen. Will der Vermieter die Wohnung modernisieren, darf er in Zukunft weniger der Kosten auf den Mieter abwälzen.
Pfand auf Sprudel-Nektar und Molke
Schlechte Nachrichten gibt es für Leute, die gerne "Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent" trinken und die Verpackung danach am liebsten in die Mülltonne schmeißen. Sie büßen pro Verpackung dann 25 Cent ein, denn ab 2019 gilt für die genannten Getränke (wie für andere schon länger) ein Einwegpfand. Weiterhin pfandfrei kommen hingegen Saft- und Weintrinker davon.
(DBT/ah)