Kleine Anfrage Rechts nicht gleich rechts?
Wenn jemand ein Hakenkreuz an eine Wand schmiert, wird das meist als rechte Straftat gewertet. Die AfD befragte die Bundesregierung zu der Thematik. Sie befürchtet eine Verzerrung der Realität.
Ein Hakenkreuz an die Wand zu schmieren ist illegal. Zum Einen wegen der Sachbeschädigung, zum Anderen wegen des „Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen“.
Das kann in Deutschland mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wenn die Polizei eine Hakenkreuzschmiererei registriert, notiert sie das in der Regel in ihrer Statistik im sogenannten „Phänomenbereich rechts“. Sie geht also davon aus, dass Neonazis oder andere Personen aus dem rechten Spektrum die Täter waren. Es sei denn, es liegen andere Erkenntnisse vor.
Gegner brandmarken
Die AfD-Fraktion sieht Probleme in diesem Verfahren. Denn manche Täter würden rechte Symbole wie das Hakenkreuz auch verwenden, um politische Gegner zu brandmarken – sie seien also nicht immer Ausdruck einer rechten Ideologie.
Als Beispiel nennt die Fraktion einen Fall aus Sachsen-Anhalt: An ein Büro der dortigen AfD wurde ein Hakenkreuz geschmiert. Die Polizei wertete dies als rechte Straftat. Die AfD geht aber davon aus, dass die Täter in diesem Fall gar nicht aus dem rechten Spektrum kamen, sondern das Hakenkreuz deshalb am Büro hinterließen, um die Parteimitglieder als Neonazis zu diffamieren.
Kleine Anfrage der AfD
Deshalb wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Unter anderem wollte sie wissen, wie die Bundesregierung unterscheidet – zwischen dem einen Fall, dass jemand etwa durch eine Hakenkreuzschmiererei seine eigene Ideologie kundtut und dem anderen Fall, dass jemand mit dieser Schmiererei jemand anderen als rechtsextrem brandmarken will.
Außerdem stellte sie die Frage, wie viele Straftaten aus dem rechten Bereich im Jahr 2018 aufgeklärt wurden beziehungsweise ohne Aufklärung als rechts eingestuft wurden.
Antwort der Bundesregierung
In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung: Ja, das Verwenden von Symbolen aus der Zeit des Nationalsozialismus – wie eben zum Beispiel ein Hakenkreuz – reiche aus, um eine Straftat als rechtsgerichtet einzustufen, sofern es keine Anhaltspunkte gibt, die dagegen sprechen. Zur Konkretisierung des Begriffes „rechts“ erklärt sie: „Der wesentliche Kerngedanke einer 'rechten' Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.“
Sie weist außerdem darauf hin, dass die konkrete Ermittlungsarbeit bei den Polizeidienststellen liege und sie deshalb keine Aussage zu dem von der AfD vorgebrachten Beispiel aus Sachsen-Anhalt treffen könne.
Die Aufklärungsquote bei Straftaten aus dem „Phänomenbereich rechts“ lag laut Bundesregierung 2018 bei 40 Prozent – so viele Fälle konnten also gelöst werden. Die Regierung versichert zudem, dass immer erst alle Umstände der Tat und die Einstellung des Täters geprüft würden, bevor politische Straftaten den verschiedenen Phänomenbereichen zugeordnet werden.
(DBT/tl)